Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzinformationen Stefanie Katzenmaier (KostBAR-es)

1. Geltungsbereich
a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren AGB genannt) gelten für die Leistungen von Stefanie Katzenmaier - KostBAR-es (im weiteren
Auftragnehmer genannt) die vom Kunden (im weiteren Auftraggeber genannt) beauftragt werden.
b. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der
ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers.

2. Vertragsschluss
a. Alle Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Ein Vertragsabschluss
kommt durch schriftliche Rückbestätigung des Angebots durch den Auftraggeber zu Stande. Mit schriftlicher Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese
AGB und Datenschutzinformationen an.
b. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich
aus der Leistungsbeschreibung im angenommenen Angebot.
c. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden,
sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht
beeinträchtigen.
d. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.

3. Preise
a. Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Alle Preise sind inklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen.
b. Sollte es bedingt durch unrichtige Angaben des Auftraggebers zur Veranstaltung (beispielsweise vorhandene Gläser) zu Mehraufwendungen kommen, die nicht im Angebot enthalten sind, so behält sich der Auftragnehmer eine
dementsprechende Nachberechnung vor.
c. Bei der Vereinbarung von Paketpreisen wird der vereinbarte Paketpreis auch bei
Nichtabnahme der enthaltenen Stückzahl vollständig in Rechnung gestellt.

4. Stornierung
a. Wird die Veranstaltung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt bzw. storniert, sind die bis zum Zeitpunkt der Stornierung
entstandenen direkten Kosten zu ersetzen.
Bei kurzfristigen Stornierungen berechnet der Auftragnehmer die Stornokosten wie folgt:
1. 5 bis 7 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 20% des Gesamtpreises
2. 2 bis 4 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 75% des Gesamtpreises
3. 1 Tag vor und an dem Veranstaltungsdatum:100% der vereinbarten
Leistungsgesamtsumme fällig.

5. Pflichten des Auftraggebers
a. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer geeignete Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung insbesondere für den Aufbau
der mobilen Bar zu Verfügung und sorgt für einen ebenen, sauberen und belastbare Untergrund als Aufbaufläche. Das Abmaß einer zu stellenden Theke /
Bar teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor Auftragserteilung mit. Der Boden wird vom Auftragnehmer besenrein nach der Veranstaltung hinterlassen.
b. Findet die Veranstaltung im Freien statt, ist dem Auftragnehmer ein geeigneter Stellplatz mit festem Untergrund zuzuweisen. Bei schlechtem Wetter sorgt der
Auftraggeber für einen trockenen Unterstand mit Schutz vor Witterungseinflüssen ggf. ersatzweise ein Stellplatz in geschlossenen Räumlichkeiten.
c. Der Kunde stellt einen Wasseranschluss mit fließendem warmem Trinkwasser in unmittelbarer Nähe der vereinbarten Standorte zur kostenfreien Verfügung.
d. Der Auftraggeber sorgt jeder Zeit für freie Zufahrten zum Veranstaltungsort. Sollte der Zugang zum Gebäude oder den Räumlichkeiten erschwert sein und
steht ein adäquater Aufzug nicht zur Verfügung, ist der Auftraggeber verpflichtet den Auftragnehmer auf die erschwerten Zugangs bzw. Aufbaubedingungen
hinzuweisen.
e. Für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes im Hinblick auf den Ausschank alkoholischer Getränke an Jugendliche, ist der Auftraggeber verantwortlich. Der
Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, beim Ausschank alkoholischer Getränke eine Ausweiskontrolle der Gäste durchzuführen.

6. Haftung
a. Der Auftragnehmer schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für
Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.
b. Beschädigt der Auftraggeber das Inventar vom Auftragnehmer schuldhaft, haftet dieser für fehlende und beschädigte Gegenstände. Die Kosten für verursachte
Schäden werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis (oder ggfs. Reparaturkosten) in Rechnung gestellt.
c. Für die für den Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände übernimmt der Kunde die Verkehrssicherungspflicht und hat dafür
Sorge zu leisten, dass bereitgestellte Räumlichkeiten gegen allgemeine Gefahren gesichert sind und Gefahrenquellen minimiert werden. Der Auftragnehmer wird
von jeglicher Haftung freigestellt, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen
Räumlichkeiten und Flächen herrühren. 


7. Schlussbestimmung
a. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teilen solcher Bestimmungen
unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die jeweiligen
gesetzlichen Bestimmungen.

Esslingen, den 03.02.2020


 
 
 
 
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